Stephan Kloss, Gastautor / 21.12.2023 / 12:00 / Foto: Pixabay / 56 / Seite ausdrucken

Corona-Prozess in Sachsen: Was sagen die Zeugen?

Eine Aufarbeitung der Corona-Zeit wird von der sächsischen Regierungskoalition aus CDU, SPD und Grünen abgelehnt. Dagegen leistet sich die von einer grünen Ministerin geführte sächsische Justiz einen teuren Mammut-Prozess in einem Hochsicherheitssaal gegen eine Moritzburger Ärztin, die falsche Atteste ausgestellte haben soll. Achgut.com berichtete vom ersten Verhandlungstag am 14.11.2023. Nun zeigen die ersten Zeugenvernehmungen: Möglicherweise reitet das Gericht ein totes Pferd.

In der Strafsache 15 KLs 734 Js 35923/21 wg. Ausstellen unrichtiger Gesundheitszeugnisse gegen die 66-jährige Moritzburger Ärztin Dr. Bianca Witzschel fanden am 19. und 20. Dezember 2023 der vierte bzw. fünfte Verhandlungstag statt. Den vierten Verhandlungstag hat sich der Autor bis zum frühen Nachmittag angeschaut.

Schon hineinzukommen ist nicht einfach. Am Eingang gibt es eine umfassende Personenkontrolle. Auch für Journalisten. Der Presseausweis wird kopiert, danach folgt eine Durchsuchung wie am Flughafen. Metall-Scanner, die Schuhe müssen ausgezogen werden und werden extra überprüft, danach die Schienbeine. Und die Fußsohlen schaut sich der Justizbeamte auch genau an. Dem Herrn sei gedankt, keine Löcher in den Socken des Autors. Anmerkung: Die durchsuchenden Justizbeamten arbeiten korrekt, zügig und freundlich.

„Die Ärztin hatte sich für die Untersuchung Zeit genommen“

Die Geschichte ist schnell erzählt. Die Zeugen an diesem Tag sind alle aus Mecklenburg-Vorpommern angereist. Dort sind sie alle Patienten einer Heilpraktikerin. Diese kannte offenbar die Moritzburger Ärztin. Die tauchte irgendwann 2021/2022 bei der Heilpraktikerin auf und stellte für Patienten, die es wünschten, drei Arten von Gesundheitszeugnissen aus: Masken-Attest; Impfunfähigkeitsbescheinigung; Attest, dass PCR-Test nur per Speichelprobe durchgeführt werden darf. Pro Attest 30 Euro. Das bestätigten alle Zeugen.

Ebenfalls bestätigten alle Zeugen, dass die Ärztin sie vorher mit Hilfe eines Bioresonanzgerätes untersucht habe, auch habe es jeweils ein Gespräch gegeben. Ein Zeuge dazu:

„Die Ärztin hat sich mehr Zeit genommen als mancher Hausarzt.“

Ein anderer Zeuge:

„Meine Untersuchung hat 30 Minuten gedauert. Für meine ganze Familie rund zwei Stunden.“

Dem Autor sind die Namen, Alter, Wohnorte und Berufe der Zeugen, die er gesehen hat, bekannt. Die Gemeinsamkeiten der Zeugen: verschiedene Vorerkrankungen (Herzprobleme, Gefäßverkalkungen, Thrombose-Gefahr, Asthma, Allergien etc.), und alle sind berufstätig. 

Entwürdigend erscheint: Die Zeugen mussten vor Gericht ihre Krankheitsbilder und -verläufe offenbaren. Alle hatten offenbar Angst vor den Folgen der Impfung und suchten verzweifelt nach Wegen, diese Inokulation zu umgehen. 

Der zentrale Tatvorwurf der Staatsanwaltschaft bricht zusammen

Mit den ersten Zeugen-Aussagen bricht auch der zentrale Tatvorwurf der Staatsanwaltschaft, die Ärztin habe unrichtige Gesundheitszeugnisse ausgestellt, die Patienten nicht untersucht und die Atteste sozusagen aus der Schublade gezogen, komplett in sich zusammen. Zumindest aus Sicht des Autors. Eigentlich könnte der Prozess nun ruckzuck zu Ende sein.

Die Fragen vom vorsitzenden Richter und der Staatsanwaltschaft an die Zeugen sind immer die gleichen: Wo haben sie die Ärztin getroffen? Gab es ein Wartezimmer? Wie viele Leute waren dort? War es vormittags? Welche Vorerkrankungen haben Sie? Seit wann? Wer war noch dabei? Empfanden Sie die gezahlten 30 Euro als Preis zu hoch oder zu niedrig? Wo arbeiten Sie? Fragen über Fragen, und der Zuschauer fragt sich: Wen interessiert das eigentlich noch? Will das Dresdner Landgericht wirklich alle 1.000 Zeugen in dieser Art vernehmen und sich immer dasselbe anhören?

Mitunter nehmen die Befragungen einen kreuzverhörartigen Charakter an. Vorsitzender Richter und Staatsanwalt machen immer neue Nebenkriegsschauplätze auf. Einige Zeugen wirken angesichts des Settings im Hochsicherheitssaal, in dem sonst gegen Schwerkriminelle und Terroristen verhandelt wird, eingeschüchtert. Mitunter gewinnt man den Eindruck, dass einige Zeugen zu erspüren versuchen, mit welcher Antwort die Befrager zufrieden sein könnten.

Eigenartiger Fragestil des vorsitzenden Richters

Betont höflich richtet der vorsitzende Richter seine Fragen an die Zeugen. Er redet ruhig und mit sympathischer Stimme. Oft, wenn ein Zeuge etwas sagt, was der Vorsitzende offenbar gut findet, bestätigt er die erhaltene Antwort kurz mit einem netten „Ok, ok“, oft noch während der Zeuge spricht. Bei Antworten, die dem Narrativ der Anklage zu widersprechen scheinen, sagt der Richter plötzlich nichts. Der jeweilige Zeuge könnte sich nun fragen, ob er etwas Falsches gesagt hat? Der Richter spricht dann erst nach fünf bis zehn Sekunden Kunstpause weiter. 

Ab und zu scheint der Hauch von Parteilichkeit zum Zeugentisch herüberzuwehen. Der Stil hat Struktur: erst ein paar nette allgemeine Fragen, dann plötzlich eine Fangfrage, dann wieder leichtere Fragen im Plauderton, gefolgt von weiteren Fangfragen. Der Vorsitzende fragt z.B. plötzlich: „Kennen Sie überhaupt den Unterschied zwischen Schulmedizin und Heilpraktikern bzw. wissen Sie wie Bioresonanztherapie funktioniert?“ Was hat das mit dem verhandelten Sachverhalt zu tun? Nichts. Mitunter lässt der vorsitzende Richter durchblicken, dass er von alternativen Heilmethoden nur wenig hält. So kommt es jedenfalls beim beobachtenden Autor an.

Einige Zeugen können sich an bestimmte Details, z.B. Ausstellung und Übergabe der Atteste nicht erinnern. Es könnte sein, dass sie sich aufgrund einer dissoziativen Amnesie und dem damit einhergehenden Gedächtnisverlust, bezogen auf Vorgänge in der Corona-Zeit, die sie als Trauma erlebten, nicht mehr erinnern können, selbst wenn sie es wollten. Die Dissoziation wirkt hier als vitale Überlebungsfunktion. Es ist auch eine Form der Verdrängung.

Das Gericht schaut der Zeugin stumm beim Weinkrampf zu

Eine Zeugin, eine Zahnärztin, berichtet, dass ihre Mutter nach einer Herz-OP im Rostocker Krankenhaus lag. Obwohl die Zeugin damals negativ getestet war, wurde es ihr offenbar verboten, ihre Mutter zu besuchen. Neben ihren Vorerkrankungen war das wohl ihr Motiv, sich um das Impfunfähigkeits-Attest zu bemühen. Als die Zeugin den Sachverhalt berichtet, bricht ihr plötzlich die Stimme weg und sie bekommt einen Weinkrampf. Die Zeugin sackt leicht nach vorn weg.

Und das Gericht? Tat nichts und schaute zu. Der vorsitzende Richter, die beiden Beisitzer (ein Richter und eine Richterin), die beiden Schöffen sowie die Ergänzungsschöffin. Alle schauten zu. Regungslos. Der vorsitzende Richter hätte hier zwingend eingreifen und die Sitzung kurz unterbrechen müssen, damit die Zeugin ihre Fassung und Würde wiedererlangen kann. Ist ein Strafprozess, bei dem solche erschütternden Szenen geduldet werden, menschlich?

Die meiste Zeit herrschte Disziplin und Ruhe im Zuschauerraum während der Verhandlung. Die Zeugen-Befragungen riefen bei den rund 30 anwesenden Besuchern, augenscheinlich alles Sympathisanten der angeklagten Ärztin, mitunter Gelächter und Empörung hervor. Dann appellierte der vorsitzende Richter mit: „Das ist hier keine Kinovorstellung“ oder „Versuchen Sie sich doch mal im Griff zu halten.“

Die Zeugen haben – aus ihrer Sicht – versucht, mit Hilfe der Moritzburger Ärztin, die erneut in Handschellen vorgeführt wurde, sich gegen die als übergriffig empfundenen Corona-Maßnahmen des Staates während der Corona-Zeit zu wehren. Mitunter weil es um persönliche oder berufliche Notlagen ging.

Im Bericht über den ersten Verhandlungstag hatte ich darauf hingewiesen, dass sich im Rahmen von rechtspsychologischen Fragestellungen Kassin und Kollegenschaft schon vor zwanzig Jahren mit dem Phänomen der Schuldvermutung beschäftigt haben. Kurz erklärt: Wenn „Befrager“ im Verhör der Meinung sind, dass eine bestimmte Person schuldig sei, kann das beim „Befrager“ Prozesse von sich selbst erfüllenden Prophezeiungen aktivieren. Das heißt, er fragt so, als ob der Befragte bereits schuldig gesprochen wäre, unabhängig davon, ob es stimmt. Die Fragen sind nicht mehr neutral, die Unschuldsvermutung ist tot. 

Dass ein anklagender Staatsanwalt Zeugen in dieser Art befragt, entspricht durchaus seiner Rolle im Verfahren, aber bei einem Richter ist es schon bedenklich, wenn seine Fragen so gestellt scheinen, als ginge es vor allem um belastende Tatsachen über die Angeklagte und weniger um entlastende. Doch an diesem Verhandlungstag hatte ich genau diesen Eindruck.

 

Stephan Kloss ist freier Journalist. Er lebt bei Leipzig und studiert Psychologie.

Foto: Pixabay

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Wolfgang Richter / 21.12.2023

Bei dem, was inzwischen zur Plandemie, dem Maskenunsinn und der modRNA-Suppe bekannt ist, ist es schon erstaunlich, daß es noch derartige Prozesse gegen Bürger gibt, die zum Schutze der ihnen vertrauenden Hilfesuchenden weitsichtig gehandelt haben. Es sitzen definitiv noch die Falschen auf der Anklagebank.

Sabine Heinrich / 21.12.2023

Nachtrag 2: Dem Denunzianten empfehle ich, seine Spiegel mit der Lithographie von A.Paul Weber “Der Denunziant” zu bekleben - dann weiß er, wie er wirklich aussieht! Der geniale Lithograph und Zeichner A. Paul Weber hat diese furchtbaren Zeitgenossen - Denunzianten, Rückgratbefreite, Untertanen usw. schon vor über 80 Jahren zu porträtieren begonnen. Wenn man sich die Ausstellung seiner Werke im A. Paul Weber Museum in Ratzeburg (Schleswig- Holstein) betrachtet, überkommt einen das schiere Grausen, weil leicht zu erkennen ist: Das, was er früher mit kritischer Feder zu Papier gebracht hat, ist längst wieder furchtbare, erschreckende Wirklichkeit! - Da auch ich mir - wie ein Kommentator anmerkte - keine neue Tür einbauen lassen möchte, schreibe ich hier nur sehr überlegt. Aber vielleicht reicht das schon, um auf einer schwarzen Liste unsterblich gemacht zu werden… @Judith Panther: Ich stimme Ihnen von Herzen zu! - Zum Schluss: Unsere Unterstützung für diese mutige Frau darf nicht nachlassen! Wie ich hörte, freut sie sich über jeden Brief, jede Karte, es muss gar kein großartiger Text darauf stehen! Von Briefen mit kritischem Inhalt, das Gerichtsverfahren betreffend, ist wohl eher abzuraten; jeder Brief von ihr und dem Schreiber wird von der Staatsanwaltschaft gegengelesen - und der Gefangenen bei Missfallen vorenthalten; sie erfährt noch nicht einmal etwas davon. Erst bei der Entlassung erhält sie die “einbehaltenen” Sachen. - Nichts aufkleben, nichts beilegen - nicht einmal ein Gedicht - nichts! Verboten! Wird konfisziert bzw. vom Briefpapier abgerissen. Dies nur als Tipp für Leser, die der Ärztin etwas besonders Gutes tun wollen. Die derzeitige Chemnitzer (JVA) Adresse der Ärztin erfahren Sie im Internet; Boris Reitschuster hat sie schon vor 9 Monaten bekanntgegeben. Ansonsten findet jeder sicher seinen eigenen Weg, seiner Empörung, aber auch seiner Unterstützung für diese menschliche Ärztin Ausdruck zu verleihen.

Sabine Heinrich / 21.12.2023

Nachtrag: Diese mutige Frau hat unzählige Menschen vor Verzweiflung, Depressionen, schweren Krankheiten und sogar dem Tod bewahrt - und dafür steht sie nun vor Gericht, wird behandelt wie eine Schwerstkriminelle. Ihr wird u.A. zum Vorwurf gemacht, dass sie für Atteste Geld genommen hat - na und? Mein Arzt bekommt auch für jedes noch so belanglose Rezept Geld - und er braucht mich noch nicht einmal anzugucken. Diese Ärztin hat Menschen in der furchtbaren Plandemiezeit vor körperlichem und extrem starkem seelischen Schaden bewahrt! Was haben ihre gewissenlosen geldgierigen Kollegen getan? Gespritzt wie die Weltmeister - manche im Akkord - pro Spritze gab es zwischen 25€ in der Woche und 36€ am Wochenende - hat mir das Internet verraten. Da haben sich viele auf Kosten der Gesundheit ihrer Patienten eine goldene Nase verdient! - 20 Spritzen an einem Wochentag - und etwa so viele oder auch nur etwas weniger über die Monate hinweg - da kann man schon seinen alten Mercedes gegen einen Porsche der höheren Preisklasse eintauschen! Wer als Arzt allerdings so dumm war, dass er alles geglaubt hat, was aus dem Mund des schleimigen Jens Spahn und des offensichtlichen Psychopathen Lauterbach kommt, hat eindeutig seinen Beruf verfehlt! - Aber leider ist es immer noch so, dass zum Medizinstudium nur die Zulassung erhält, wer sehr gute Abiturnoten vorweisen kann. Menschliche Kompetenz spielt meines Wissens immer noch keine Rolle. - Mehrere Kommentatoren fragten, ob der Richter und die anderen schwarz Gewandeten sich nicht schämen, ob sie noch in den Spiegel gucken können. Ich bin sicher - das Wort “schämen” können sie nicht einmal buchstabieren! Und in den Spiegel gucken? Wo ist das Problem? Sie haben doch den Staat mit allen Mitteln vor dieser brutalen Schwerverbrecherin geschützt und freuen sich schon auf das Umhängen des Blechordens! - Welcher verdienstvolle Bürger hat eigentlich die Ärztin denunziert? Das interessiert mich brennend! War’s ein neidischer Kollege?

Klaus Böhme / 21.12.2023

Eine einzige Farce. Aber auch Richter (und politisch abhängige Staatsanwälte) treten irgendwann vor ihr Jüngstes Gericht und werden nach ihrem Karma gefragt. Genauso wie eine Richterin, die für eine Gruppenvergewaltigung einer 15-Jährigen Bewährung ausspricht. Ob sie alle auch noch vor ein irdisches Gericht treten ist ungewiß. Aber nicht ausgeschlossen. So richtet der Rechtsstaat das Vertrauen der Menschen in sich vollends zu Grunde. Ob dies gewollt. oder ein Kollateralschaden ist, vermag ich nicht zu beurteilen.

M. Buchholz / 21.12.2023

Entweder ist der Richter ein Regierungsdiener .. ähm Staatsdiener, oder er kann mit Medizienern nicht. Möglicherweise wollte er nach dem Abi selber Medizin studieren, hat sich, oder wurde durch andere, anders entschieden.  Gut so. Als Arzt geht es ja lediglich um die Gesundheit von Menschen und Leben oder Tod. Als Richter hat man Macht.

M. Vogel / 21.12.2023

Bisher dachte ich, nur die Staatsanwälte arbeiten auf Anweisung der Regierung. Jetzt unterwerfen sich zunehmend die Richter dem Staat. Ich habe schon vor Jahren prophezeit, wenn die letzten unabhängig arbeitenden Richter in Pension gegangen sind und die Jungrichter von den linken Hochschulen kommend nachrücken, wird es noch schwieriger für gerechte staatlich unabhängige Urteile.

Hjalmar Kreutzer / 21.12.2023

GOÄ Ziffer 3 eingehende Beratung mind. 10min, Regelhöchstsatz 20,11 € Ziffer 7 Untersuchung Brustorgane Regelhöchstsatz 21,45 €, Ziffer 70, Bescheinigung ist wegen Ziffer 3 von der Abrechnung ausgeschlossen, Summe s.o. 41,56 €. GOÄ Ziffer 3, aber mit 40,22 €, wäre auch noch überlegenswert. Mit 30 € je Attest hat die Frau Dr. sehr moderat berechnet. Nur weil ein Arzt seine Leistungen in Rechnung stellt, hat das noch lange nichts mit gewerbsmäßig betriebenen Übeltaten zu tun, wie gern von staatlich Wohlalimentierten und der deutschen Neidgesellschaft unterstellt wird. Hier ging es wohl wirklich um die ärztliche Hilfe. Würde jeder der 1.000, denen sie geholfen hatte, wenigstens nen Hunni springen lassen, hätten die Anwälte genug „Munition“, um sie durch diesen Hexenprozess zu bringen. Wenn andere Gutachter aufgrund erhobener Befunde zu anderen Schlussfolgerungen kommen, handelt es sich bei den Attesten der Kollegin noch lange nicht um eine Fälschung. Die völlig unverhältnismäßige Untersuchungshaft und dieser Prozess sind einfach ein kleingeistiger, mieser staatlicher Racheakt gegen eine Ärztin, die ihr Berufsethos noch ernst nimmt, „auch unter Bedrohung“ (Genfer Gelöbnis) ihre ärztliche Kunst nur zum Wohl ihrer Patienten einzusetzen. Wäre die Ärztekammer eine wirkliche Standesvertretung, wäre hier schärfster Protest angebracht. Leider ist sie nur eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, also verlängerter Arm des Staates.

Thomin Weller / 21.12.2023

“Heute die morgen Du”. Seit 2005 Einführung H4 wurde das SGB Rechtssystem extrem widerlich und maßlos übergriffig umgebaut. Die SPD A. Nahles übertraf sogar die Gesetzgebung eines Heinrich Himmlers. Es gab eine Wohnraumgestapo, Beamte die mit Gewalt den Einlass in Wohnungen forderten und dort sämtliche Schränke durchsuchten. Es scheint das Richter seit 2005 entsprechend nach Freislermethode konditioniert wurden und nun nach gleicher Methode in anderen Ebenen urteilen. Die ganze Zeit der Plandemie und den Maßnahmen gleichen dem H4 Muster nebst Büchner Justizhure. P.S. Eines von tausenden Skandalurteil “Bettlägerigkeit”. Wie sich die Justiz über die Medizin und Ärzte stellt Az.: L 5 AS 131/08. Wenn möglich würde die Regierung und Justiz ohne Probleme die Topf und Söhne Anlagen wieder in Betrieb nehmen. 10 Jahre ehrenamtliche Tätigkeit in der Sozialberatung hinterlässt Spuren und einen großen Ekel ggü. dem Staat und Willkürjustiz.

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